Gesetz - AufenthV
Aufenthaltsverordnung
Anlage D2a Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz
(Inhalt: nicht darstellbares Muster der Bescheinigung,
Fundstelle: BGBl. I 2004, 2972)

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet