Gesetz - AufenthV
Aufenthaltsverordnung
§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis und die Blaue Karte EU
An Gebühren sind zu erheben
| 1. | für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU | ||
| a) | mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr | 100 Euro, | |
| b) | mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr | 110 Euro, | |
| 2. | für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU | ||
| a) | für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten | 65 Euro, | |
| b) | für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten | 80 Euro, | |
| 3. | für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung | 90 Euro. | |
















