Gesetz - AujeszkKrV
Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit
Anlage 2 (zu § 2)
Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Status des Gebiets Deutschlands als frei von der Aujeszkyschen Krankheit
Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Status des Gebiets Deutschlands als frei von der Aujeszkyschen Krankheit