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Gesetz - AusbBerAufhV 4
Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.

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