Gesetz - AusbBerAufhV 5
Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Handschuhmacher und Handschuhmacherin
Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Handschuhmachers und der Handschuhmacherin wird aufgehoben.