Gesetz - AusglMechV
Ausgleichsmechanismusverordnung - AusglMechV
§ 13 Inkrafttreten
(1) Die §§ 3, 4, 6 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 und die §§ 7 bis 13 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft.

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