Gesetz - AuswSG
Auswandererschutzgesetz - AuswSG
§ 12 Inkrafttreten
§ 2 Abs. 4 und die §§ 4 und 5 Abs. 1 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet