Gesetz - AutoKfAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
Anlage I (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
- Sachliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
- Sachliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1148 - 1155)
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen |
| b) | Zielsetzung, Geschäftsfelder und Aktivitäten des Ausbildungsbetriebes herausstellen | ||
| c) | die Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Behörden darstellen | ||
| d) | Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe beschreiben | ||
| e) | wirtschaftliche Grunddaten bezogen auf die Automobilbranche bewerten | ||
| f) | aktuelle Branchentrends feststellen | ||
| g) | die gesellschaftliche, kulturelle und umweltpolitische Bedeutung des Automobils bewerten und den Bezug zur geschichtlichen Entwicklung herstellen | ||
| 1.2 | Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen |
| b) | die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erläutern und den Beitrag der Beteiligten im dualen System beschreiben | ||
| c) | Fortbildung als Voraussetzung für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln | ||
| 1.3 | Betriebsorganisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Organisation und Entscheidungsstrukturen des Unternehmens darstellen |
| b) | typische Geschäftsprozesse des Unternehmens unterscheiden | ||
| c) | zur Zusammenarbeit der Geschäftsfelder im Hinblick auf optimale Kundenorientierung beitragen | ||
| d) | Auswirkungen von Organisationsentwicklung auf den eigenen Arbeitsbereich einschätzen | ||
| e) | wirtschaftliche Verflechtungen in der Automobilwirtschaft darstellen | ||
| f) | Kooperationsformen in der Automobilwirtschaft und deren Vor- und Nachteile aufzeigen | ||
| 1.4 | Personalwirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Voraussetzung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die persönliche Entwicklung an Beispielen darstellen |
| b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende tarifliche Regelungen sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen erläutern | ||
| c) | Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im Ausbildungsbetrieb erklären | ||
| d) | betriebliche Ziele und Grundsätze für die Personalplanung beschreiben | ||
| e) | betriebliche Vorgaben für Personaleinsatz und Arbeitszeitregelung anwenden | ||
| f) | Aufgaben der Personalverwaltung bearbeiten | ||
| g) | Entgelte, Prämien und Provisionen nach vorgegebenem Schemata ermitteln und abrechnen | ||
| 1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen |
| b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
| c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
| d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 1.6 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
| a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
| b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
| c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
| d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 2. | Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
| 2.1 | Arbeitsorganisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel aufgabenorientiert einsetzen |
| b) | Arbeitsaufgaben inhaltlich und zeitlich strukturieren | ||
| c) | Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen | ||
| d) | Möglichkeiten funktionaler und ergonomischer Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung nutzen | ||
| e) | Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsplatzgestaltung vorschlagen | ||
| f) | qualitätsbewußtes Handeln am Beispiel des Ausbildungsbetriebes darstellen und zur Qualitätssicherung beitragen | ||
| 2.2 | Bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Posteingang und Postverteilung durchführen |
| b) | Postausgang unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten organisieren | ||
| c) | Ablagesysteme einrichten, Registratur- und Archivierungsarbeiten unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen durchführen | ||
| d) | Textverarbeitungssystem anwenden | ||
| e) | Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veranlassen | ||
| f) | betrieblichen Schriftverkehr unter Berücksichtigung ergonomischen Tastschreibens durchführen | ||
| g) | Termine planen, abstimmen und überwachen, bei Terminabweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten | ||
| h) | Besprechungen und Veranstaltungen vorbereiten, Vorlagen, Berichte und Protokolle erstellen | ||
| 2.3 | Information und Kommunikation (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | betriebswirtschaftliche Zusammenhänge von Informations- und Datenflüssen beurteilen |
| b) | Bedeutung von Information und Kommunikation für Betriebsklima, Arbeitsleistung und Geschäftserfolg beachten | ||
| c) | Kommunikationsformen situationsbezogen anwenden | ||
| d) | Informations- und Kommunikationsstörungen feststellen und zu ihrer Vermeidung beitragen | ||
| 2.4 | Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | fremdsprachige Fachbegriffe anwenden |
| b) | im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten | ||
| c) | Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer fremden Sprache | ||
| 2.5 | Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.5) | a) | Informations- und Kommunikationssysteme effizient einsetzen |
| b) | betriebsübliche Nummernsysteme anwenden | ||
| c) | Eingabe- und Übertragungsfehler vermeiden, Fehlerrisiken und Fehlerfolgen einschätzen | ||
| d) | branchenspezifische Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung unterschiedlicher Geschäftsvorgänge, insbesondere in den Bereichen Neu- und Gebrauchtwagen, Kundendienst und Ersatzteile, Finanzierung und Versicherungen, anwenden | ||
| e) | Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaffung nutzen sowie Angebote von Informations- und Kommunikationsdiensten vergleichen | ||
| f) | System- und Programmaktualisierungen beachten | ||
| g) | Fachliteratur, Dokumentationen, Handbücher und andere Hilfsmittel nutzen | ||
| 2.6 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.6) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
| b) | Daten pflegen und sichern | ||
| 3. | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
| 3.1 | Betriebs- und Branchenkennzahlen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | betriebswirtschaftliche Kennzahlen des Ausbildungsbetriebes, insbesondere Rentabilität, Liquidität, Umsatz, Bruttoertrag, Handelsspanne, Marge, Lagerumschlagsgeschwindigkeit bei Planung und Kalkulation, anwenden sowie mit Branchendurchschnittswerten vergleichen |
| b) | Kostenstellen auf Basis vereinbarter Ziele und branchentypischer Kennzahlen vergleichen; Ergebnisse für Entscheidungen aufbereiten | ||
| c) | betriebswirtschaftliche Kennzahlen im Periodenvergleich auswerten und Trends ableiten; Ergebnisse für Entscheidungen aufbereiten | ||
| 3.2 | Buchführung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | branchenspezifische Kontenpläne unterscheiden |
| b) | nach dem betrieblichen Kontenplan Geschäftsvorgänge kontieren | ||
| c) | Zahlungseingänge überwachen | ||
| d) | das betriebliche Mahnsystem anwenden | ||
| 3.3 | Kostenrechnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Aufbau und Struktur der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes erklären |
| b) | den Einsatz von Voll- und Teilkostenrechnung in der betrieblichen Praxis begründen | ||
| c) | Kosten für Geschäftsfelder auf Basis der im Ausbildungsbetrieb angewandten Systematik ermitteln | ||
| d) | an der Planungsrechnung für unterschiedliche Geschäftsfelder mitwirken | ||
| e) | Möglichkeiten der betrieblichen Risikoabsicherung einschätzen; Versicherungsangebote vergleichen und bewerten | ||
| f) | Funktion des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| g) | an der Erstellung von Erfolgsrechnungen für einzelne Geschäftsfelder und den Gesamtbetrieb mitwirken | ||
| 3.4 | Kalkulation (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.4) | a) | Elemente der leistungsbezogenen Margensysteme in betriebliche Kalkulationsschemata einbeziehen |
| b) | Kalkulationen zur Auslastung der Werkstatt durchführen | ||
| c) | bei der Ermittlung der Stundenverrechnungssätze mitwirken | ||
| d) | Kalkulationsschemata für den Zubehörbereich anwenden | ||
| e) | Kalkulationsschemata für den Neu- und Gebrauchtwagenbereich anwenden | ||
| f) | Preisunter- und -obergrenzen ermitteln sowie Folgen und Risiken für den Unternehmenserfolg einschätzen | ||
| 3.5 | Statistik (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.5) | a) | Verkaufsdaten erfassen; bei Kontrolle und Auswertung mitwirken |
| b) | Bestandsstatistiken von Neu-, Vorführ- und Gebrauchtfahrzeugen, insbesondere nach Marken und Typen, führen | ||
| c) | Soll-Ist-Vergleiche durchführen und Zielerreichungsgrade feststellen | ||
| d) | Statistiken als Planungs- und Prognosehilfe nutzen | ||
| e) | statistische Daten für Präsentationen aufbereiten | ||
| 4. | Markt und Vertrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
| 4.1 | Vertriebsbeziehungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Vertriebssysteme und Vertriebsstufen in der Automobilwirtschaft unterscheiden |
| b) | Auswirkungen unterschiedlicher Vertriebs -verträge, insbesondere von Händler- und Agenturverträge auf den Ausbildungsbetrieb, beurteilen | ||
| c) | das rechtliche und wirtschaftliche Verhältnis von Händlern zu Herstellern und Importeuren beurteilen | ||
| d) | den Einfluß von Vertriebsrichtlinien auf die Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen | ||
| e) | die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Ausbildungsbetrieb und seinen Vertragspartnern beschreiben | ||
| f) | Auswirkungen des EU-Binnenmarktes an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| 4.2 | Fahrzeuge (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Fahrzeugarten und -typen nach Vorschriften und Typologien unterscheiden |
| b) | aktuelle Fahrzeugpalette beschreiben und mit der von Wettbewerbern vergleichen | ||
| c) | mit betriebsinternen und kundenbezogenen Medien und Fachpublikationen arbeiten | ||
| d) | technische Neuerungen nach ihrem Nutzen für Kunden, Verkehr und Umwelt beurteilen | ||
| e) | Leistungs- und Produktmerkmale, insbesondere Material, Verarbeitung, Ausstattung, Qualität, Lebensdauer und Design, im Hinblick auf Kundenansprüche bewerten | ||
| f) | das Preis-Leistungsverhältnis von Fahrzeugen vergleichen | ||
| 4.3 | Einkauf und Beschaffung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3) | a) | Einkaufsmöglichkeiten für Zubehör, Reifen, Betriebs- und Hilfsstoffe nutzen |
| b) | für den Ausbildungsbetrieb bedeutsame Absatz- und Beschaffungsmärkte einsetzen | ||
| c) | an der Sortimentsbildung mitwirken und Sortimentsveränderungen vorschlagen | ||
| d) | Bestellsysteme für Fahrzeuge und Teile anwenden, insbesondere Statusabfragen und Änderungsmöglichkeiten kundenorientiert nutzen | ||
| e) | Dispositionen für Fahrzeugeinkauf aufgrund von Kundenaufträgen durchführen | ||
| f) | saisonale Einflüsse auf den Verkauf von Fahrzeugen, Teilen und Zubehör beachten | ||
| g) | unterschiedliche Beschaffungsmöglichkeiten von Gebrauchtfahrzeugen nutzen | ||
| h) | Finanzierungsspielräume für den Einkauf ermitteln und beachten | ||
| i) | an der Aufstellung der Jahresplanung für den Neuwagenverkauf mitwirken | ||
| k) | den Zusammenhang zwischen Bestellsystemen und Fertigungssystemen sowie Bestelländerungen und Produktionssteuerung darstellen | ||
| 4.4 | Lagerwirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.4) | a) | die Möglichkeiten der Lagerbewirtschaftung im Hinblick auf die unterschiedlichen Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes aufzeigen; unterschiedliche Lagerorganisationen begründen |
| b) | Lieferungen aufnehmen, nach Art und Menge sowie auf offene Mängel prüfen; bei Beanstandungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten | ||
| c) | Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Wareneingangsunterlagen vergleichen; Differenzen klären | ||
| d) | Rechnungen auf Richtigkeit prüfen; Unstimmigkeiten klären | ||
| e) | Lagersteuerungssysteme anwenden; Möglichkeiten zur Korrektur von Bestellvorschlägen nutzen | ||
| f) | Ware lagern, Warenbewegungen erfassen | ||
| g) | Stellenwert des Ersatzteillagers für den Kundennutzen darstellen | ||
| h) | Inventur durchführen | ||
| 4.5 | Marketing (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.5) | a) | regionale Wettbewerber beobachten und Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt ableiten |
| b) | Zulassungsdaten und Betriebsvergleiche, insbesondere Marktdaten und Kundenzufriedenheitsstudien, entscheidungs-orientiert auswerten | ||
| c) | Zielgruppen des Ausbildungsbetriebes unterscheiden; Adressen beschaffen, auswerten und verwalten | ||
| d) | Quellen zur Marktbeobachtung nutzen | ||
| e) | Kundenkontaktprogramme einsetzen | ||
| f) | Werbemittel gestalten; Werbemittel und -träger einsetzen | ||
| g) | Wettbewerbsrechtliche Vorschriften anwenden | ||
| h) | betriebs- und markentypische Sortimentspolitik und den Stellenwert von Sortimentsteilen oder -gruppen im Gesamtsortiment begründen | ||
| i) | bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Marketingkonzepte mitwirken | ||
| k) | die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsfeldern Neuwagen, Gebrauchtwagen, Ersatzteile, Kundendienst als Voraussetzung für erfolgreiches Marketing begründen | ||
| l) | das Verhältnis von Preis zu Wert als Argument nutzen | ||
| m) | an Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken, insbesondere Sonderaktionen planen, durchführen sowie bei der Erfolgskontrolle mitwirken | ||
| 4.6 | Vertrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.6) | a) | Verkaufsgespräche und -beratungen für Teile und Zubehör durchführen |
| b) | Verkaufsgespräche für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge vor- und nachbereiten | ||
| c) | Bedienungsanleitungen für die Kundenberatung einsetzen | ||
| d) | Kundendaten des Betriebes zur gezielten Akquisition auswerten und aufbereiten | ||
| e) | allgemeine Geschäftsbedingungen für die unterschiedlichen Geschäftsfelder beachten | ||
| f) | Kundenbestellungen dokumentieren | ||
| g) | Fahrzeugzulassung und -abmeldung vorbereiten und durchführen | ||
| h) | Fahrzeugübergabe vorbereiten | ||
| i) | Informationen und Daten zur Fahrzeugauslieferungsqualität bei Kunden erfragen und dokumentieren | ||
| 5. | Finanzdienstleistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | ||
| 5.1 | Finanzierung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Finanzierungsprogramme von Hersteller-Banken sowie anderen Finanzierungsinstituten erläutern und in bezug auf wesentliche Merkmale, insbesondere Anzahlung, effektiven Jahreszins, Laufzeit und Tilgung, vergleichen |
| b) | Finanzierungsverträge vorbereiten | ||
| c) | Leasingprogramme unterschiedlicher Anbieter in bezug auf wesentliche Merkmale, insbesondere Anzahlung, Ratenhöhe, Laufzeit, Restwert und Kaufoption, vergleichen | ||
| d) | Leasingverträge vorbereiten | ||
| e) | wirtschaftliche Auswirkungen von Finanzierung und Leasing aus betrieblicher Sicht einschätzen | ||
| f) | Kunden Unterschiede von Finanzierung und Leasing erläutern | ||
| g) | Informationssysteme für Finanzierung und Leasing einsetzen | ||
| h) | die Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen als Teil der Fahrzeugfinanzierung erläutern | ||
| i) | Laufzeiten von Verträgen kontrollieren und Anschlußmaßnahmen einleiten | ||
| 5.2 | Versicherungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | Kunden über die Möglichkeit der Risikoabdeckung durch Versicherungen informieren |
| b) | Kunden zu Konditionen von Fahrzeugversicherungen beraten | ||
| c) | Kunden über das Versicherungsangebot des Ausbildungsbetriebes informieren, Versicherungen anbieten | ||
| d) | Versicherungsanträge vorbereiten und Versicherungen vermitteln | ||
| 5.3 | zusätzlich erwerbbare Garantieleistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | Kunden über wesentliche Merkmale von Neuwagenanschlußgarantien und Gebrauchtfahrzeuggarantien informieren |
| b) | Garantieanträge vorbereiten und vermitteln | ||
| c) | Laufzeiten der Verträge kontrollieren und Anschlußmaßnahmen einleiten | ||
| d) | Mobilitätsversicherung als Kundenbindungsinstrument nutzen | ||
| 6. | Serviceleistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | ||
| 6.1 | Kundendienst (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1) | a) | Beitrag des Kundendienstes zum Kundennutzen und zum wirtschaftlichen Erfolg begründen |
| b) | Aufträge im Zusammenwirken mit dem Kunden formulieren und werkstattgerecht codieren | ||
| c) | Kostenvoranschläge erstellen | ||
| d) | Werkstattaufträge einplanen und überwachen | ||
| e) | bei der Planung zur Auslastung der Werkstatt mitwirken | ||
| f) | Reparatur- und Verkaufsabrechnungen erstellen und dem Kunden erläutern | ||
| g) | zusätzliche Serviceleistungen anbieten | ||
| h) | zeitwertgerechte Reparaturpreise anbieten, Bezugsmöglichkeiten für gebrauchte Teile ermitteln | ||
| 6.2 | Gewährleistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2) | a) | über Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung informieren |
| b) | Gewährleistungen des Ausbildungsbetriebes durch Garantiezusagen von Lieferanten absichern | ||
| c) | Garantieaufträge bearbeiten | ||
| d) | Kulanzanträge nach Vorgaben bearbeiten | ||
| 6.3 | Amtliche Fahrzeugüberwachung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.3) | a) | die periodisch technische Fahrzeugüberwachung durch den Ausbildungsbetrieb als besondere Dienstleistung anbieten |
| b) | Fristen für Fahrzeugüberwachungen beachten; Prüftermine koordinieren | ||
| c) | Bedingungen der Allgemeinen Betriebserlaubnis, insbesondere für Sonderzubehör, Sonderein- und -umbauten, beachten | ||
| d) | Prüfvorgänge dokumentieren | ||
| 6.4 | Technischer Kundendienst, Werkstatt (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.4) | a) | Werkstattaufträge unter Berücksichtigung von Daten aus technischen Unterlagen und Fahrzeugpapieren formulieren |
| b) | Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen durch Sichtprüfung feststellen | ||
| c) | mechanische, hydraulische, pneumatische sowie elektrische und elektronische Systeme in Fahrzeugen identifizieren und ihre Funktion unterscheiden | ||
| d) | an Diagnose-, Wartungs- und Reparaturarbeiten mitwirken | ||
| e) | Temperaturen und Füllmengen in Systemen prüfen, Füllstände korrigieren | ||
| f) | bei der Schadensaufnahme an Fahrzeugen mitwirken | ||
| g) | bei der Erstellung von Kostenvoranschlägen für Karosserie- und Lackarbeiten mitwirken | ||
| 6.5 | Teile und Zubehör (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.5) | a) | typenspezifische Teile und Zubehör erfassen, zuordnen und verwalten |
| b) | Bestellungen für Ersatzteile unter Beachtung von Konditionen, Bestellkosten und -fristen durchführen | ||
| c) | Leistungs- und Produktmerkmale beschreiben und im Hinblick auf Hersteller und Kundenansprüche bewerten; Preis-Leistungsverhältnis vergleichen | ||
| d) | unterschiedliche Kriterien für die Sortimentspolitik bei Teilen und Zubehör abgrenzen | ||
| 6.6 | Betriebsbezogene Aufgaben des Umweltschutzes (§ 3 Abs. 1 Nr. 6.6) | a) | Kunden die Umweltkompetenz des Ausbildungsbetriebes und den daraus resultierenden Nutzen darstellen |
| b) | Vorschriften und Richtlinien für das Recycling von Fahrzeugen und deren Teilen anwenden | ||
| c) | Rücknahmerichtlinien der Hersteller und Lieferanten anwenden | ||
| 7. | Betriebsspezifische Dienstleistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) | a) | betriebsspezifische Leistungen vom Kernangebot abgrenzen und ihre Wechselwirkungen bewerten |
| b) | betriebsspezifische Leistungspakete anbieten | ||
| c) | Möglichkeiten der kundenspezifischen Vertragsgestaltung bei der Beratung berücksichtigen | ||
| d) | betriebsspezifische Leistungen kalkulieren und abrechnen | ||
















