Gesetz - AutoKfAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
Anlage II (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
- Zeitliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau
- Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1156 - 1158)
- 1. Ausbildungsjahr
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a bis d,
- 1.2
- Berufsbildung, Lernziele a und b,
- 1.3
- Betriebsorganisation, Lernziel a,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele a bis d,
- 2.2
- bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele a bis e,
- 2.5
- Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele a und b,
- 2.6
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 4.1
- Vertriebsbeziehungen, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.4
- technischer Kundendienst, Werkstatt
- 4.2
- Fahrzeuge, Lernziele a und b,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 6.5
- Teile und Zubehör
- 4.3
- Einkauf und Beschaffung, Lernziel a,
- 4.4
- Lagerwirtschaft,
- 4.6
- Vertrieb, Lernziel a,
- 2.5
- Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele a und b,
- 2. Ausbildungsjahr
- 1.2
- Berufsbildung, Lernziel c,
- 1.4
- Personalwirtschaft
- 2.3
- Information und Kommunikation, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
- Kundendienst,
- 6.2
- Gewährleistungen,
- 6.3
- amtliche Fahrzeugüberwachung,
- 6.6
- betriebsbezogene Aufgaben des Umweltschutzes
- 2.1
- Arbeitsorganisation, Lernziele e und f,
- 2.2
- bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziel g,
- 2.3
- Information und Kommunikation, Lernziel d,
- 2.4
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
- 1.6
- Umweltschutz
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
- Vertriebsbeziehungen, Lernziele d bis f,
- 4.2
- Fahrzeuge, Lernziel c,
- 4.3
- Einkauf und Beschaffung, Lernziele b bis h,
- 4.5
- Marketing, Lernziele a bis g,
- 2.2
- bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziel f und h,
- 2.4
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 2.5
- Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele a und b,
(4) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.2
- Buchführung,
- 3.3
- Kostenrechnung, Lernziele a bis c,
- 3.4
- Kalkulation, Lernziele a bis d,
- 3.5
- Statistik
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziele e und f,
- 2.5
- Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft, Lernziele c bis g,
- 2.6
- Datenschutz und Datensicherheit
- 3. Ausbildungsjahr
- 4.6
- Vertrieb, Lernziele b bis i,
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, Lernziel g,
- 3.4
- Kalkulation, Lernziel e,
- 4.2
- Fahrzeuge, Lernziele d bis f,
- 4.3
- Einkauf und Beschaffung, Lernziele i und k,
- 4.5
- Marketing, Lernziele h bis m,
- 2.3
- Information und Kommunikation,
- 2.4
- Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
- 2.5
- Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.
- Finanzdienstleistungen
- 2.3
- Information und Kommunikation,
- 2.5
- Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 7.
- betriebsspezifische Dienstleistungen
- 4.5
- Marketing, Lernziele g bis m,
(4) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis zwei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
- Betriebsorganisation, Lernziele b bis f,
- 3.1
- Betriebs- und Branchenkennzahlen,
- 3.3
- Kostenrechnung, Lernziele d bis g,
- 3.4
- Kalkulation, Lernziel f,
- 2.5
- Informations- und Kommunikationssysteme der Automobilwirtschaft,
- 3.4
- Kalkulation, Lernziele a bis e,
- 3.5
- Statistik
















