Gesetz - AUV
Auslandsumzugskostenverordnung - AUV
§ 1 Regelungsgegenstand
Diese Verordnung regelt die bei Auslandsumzügen erforderlichen Abweichungen von den allgemein für Beamtinnen und Beamte des Bundes geltenden Vorschriften über die Umzugskostenvergütung.
















