Gesetz - AZAV
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV
§ 7 Übergangsregelung
Empfehlungen des Anerkennungsbeirats nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung vom 16. Juni 2004 (BGBl. I S. 1100) in der bis zum 31. März 2012 gültigen Fassung gelten bis zum Wirksamwerden neuer Empfehlungen fort, sofern sie nicht den gesetzlichen Regelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und dieser Verordnung widersprechen.

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