Gesetz - BürstPiAusbV
Bürsten- und Pinselmacher-Ausbildungsverordnung - BürstPiAusbV
Anlage (zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher/zur Bürsten- und Pinselmacherin
(Fundstelle: BGBl. I 1984, 1561 - 1565)

I. Erstes und zweites Ausbildungsjahr
Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1Berufsbildung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
b)unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen beschreiben
c)Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben
d)Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
e)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und leichtentzündbaren Stoffen ausgehen, beschreiben
f)Gefahren des elektrischen Stroms beschreiben
g)arbeitsplatzbedingte Ursachen von Umweltbelastungen nennen und zu deren Vermeidung beitragen
h)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5Lesen einfacher Zeichnungen und Anfertigen von Skizzen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5)a)Zeichengeräte handhaben
b)Skizzen und Zeichnungen anfertigen
c)Skizzen und Zeichnungen lesen
6Verarbeiten von Bestückungsmaterialien (§ 4 Abs. 1 Nr. 6)a)Arten und Bezeichnungen der Bestückungsmaterialien nennen6  
b)Eigenschaften und Verwendung der Bestückungsmaterialien nennen
c)Bestückungsmaterial zur Weiterverarbeitung vorbereiten
7Verarbeiten von Holz- und Kunststoffzubehör (§ 4 Abs. 1 Nr. 7)a)berufsübliche Hölzer nach Arten, Eigenschaften und Fehlern beschreiben10  
b)Trocknen sowie Quellen und Schwinden des Holzes beschreiben
c)Werkzeuge und Maschinen für die Holzbearbeitung nennen
d)Bürstenkörper herstellen, insbesondere durch Sägen, Hobeln, Bohren, Schleifen und Kleben
e)Werkzeuge warten
f)Arten der berufsüblichen Kunststoffe nennen 6 
g)Eigenschaften und Verwendung der Kunststoffe beschreiben
h)Kunststoffe für ihren Verwendungszweck auswählen
8Verarbeiten von Metallen (§ 4 Abs. 1 Nr. 8)a)Arten und Eigenschaften der berufsüblichen Metalle beschreiben4  
b)Metalle bearbeiten
9Verarbeiten von Hilfsstoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 9)a)Hilfsstoffe für die Pinsel- und Bürstenherstellung nennen10  
b)Hilfsstoffe nach Arten, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden
c)Hilfsstoffe verarbeiten
10Herstellen einfacher Bürsten und Pinsel (§ 4 Abs. 1 Nr. 10)a)Bestückungsmaterial auswählen und vorbereiten14  
b)Materialien aus Holz, Kunststoff und Metall für die Befestigung des Bestückungsmaterials, insbesondere Stiele, Bürstenkörper, Zwingen, Drähte, auswählen
c)einfache Bürsten und Pinsel herstellen 20 
11Instandhalten von Handwerkszeugen (§ 4 Abs. 1 Nr. 11)a)Handwerkszeuge für die Bürsten-und Pinselherstellung nennen8  
b)Verwendungszweck der verschiedenen Handwerkszeuge beschreiben
c)Handwerkzeuge instandhalten
12Kenntnisse mechanischer, pneumatischer, hydraulischer und elektrischer Vorrichtungen an Maschinen (§ 4 Abs. 1 Nr. 12)a)mechanische Vorrichtungen, insbesondere Förder- und Sortiergeräte, Kupplungen, Bremsen und Antriebselemente, beschreiben 4 
b)pneumatische Vorrichtungen, insbesondere Gebläse, Kompressoren, Förder- und Steuergeräte, beschreiben
c)Wirkungsweise hydraulischer Vorrichtungen beschreiben
d)Zweck und Wirkungsweise von Sicherungs- und Schaltelementen beschreiben
13Einrichten, Bedienen und Warten von Anlagen und Maschinen (§ 4 Abs. 1 Nr. 13)a)Aufbau, Antrieb und Regelung der Produktions- und Hilfsmaschinen beschreiben 10 
b)Arbeitsweise der Maschinenwerkzeuge, Vorrichtungen, Geräte und Ausrüstungen beschreiben
c)einfache Armaturen, Messer, Stempel und Matrizen ein- und ausbauen
d)Produktionsmaschinen einrichten, einfahren und bedienen
e)Werkzeuge lagern und instandhalten
f)Produktions- und Hilfsmaschinen warten
14Überwachen des Produktionsablaufs, Produktkontrolle (§ 4 Abs. 1 Nr. 14)a)Fertigungsablauf überwachen 12 
b)Störungen erkennen und lokalisieren
c)Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen ergreifen
d)gebräuchliche Kontrolleinrichtungen nennen
e)Qualitätskontrolle durchführen
II. Drittes Ausbildungsjahr
 A. Fachrichtung Bürstenherstellung
1Arten, Eigenschaften und Lagern des Roh-und Bestückungsmaterials (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a)a)Kunstfasern, Pflanzenfasern, Grobhaare, Borsten und Drähte nach ihren Erkennungsmerkmalen und Eigenschaften unterscheiden  12
b)Verarbeitungsmerkmale der verschiedenen Bestückungsmaterialien beschreiben
c)Roh- und Bestückungsmaterialien lagern
2Herstellen von Bürsten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b)a)Bürstenkörper schleifen, beizen und lackieren  40
b)Feinbürsten in Handeinzug herstellen, insbesondere durch Abwiegen, Einziehen, Einstanzen, Beschneiden und Ausputzen
c)gedrehte Bürsten herstellen
d)gestanzte Bürsten herstellen
e)Bürsten verpacken und etikettieren
 B. Fachrichtung Pinselherstellung
1Arten, Eigenschaften und Lagern des Roh-und Bestückungsmaterials (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a)a)Feinhaare, Imitationen und Mischungen nach ihren Erkennungsmerkmalen und Eigenschaften unterscheiden  12
b)Erkennungsmerkmale verschiedener Borstenarten beschreiben
c)Verarbeitungsregeln für die verschiedenen Borstenarten und Haarsorten nennen
d)Borstenarten und Haarsorten zurichten
e)synthetische Haare und Borsten nach Eigenschaften und Verwendung unterscheiden
f)Borsten und Haare lagern
2Herstellen von Qualitätspinseln (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b)a)Borsten und Haare abwiegen oder proportionieren  40
b)Pinselkopf herstellen, insbesondere durch Einzwingen, Wegbinden, Einsetzen, Einlegen, Aufstoßen, Einstoßen und Einsanden
c)Pinselarten in unterschiedlichen Techniken kitten und trocknen
d)Pinsel montieren, insbesondere durch Aufstielen und Pressen
e)Pinsel konfektionieren, insbesondere durch Ausputzen, Abnehmen, Spitzen, Prägen, Gummieren
f)Pinsel verpacken und etikettieren

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