Gesetz - BAföG-TeilerlaßV
Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen
§ 16 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 mit der Maßgabe in Kraft, daß sie für alle nach dem 31. Dezember 1983 abgeschlossenen Abschlußprüfungen anzuwenden ist.

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