Gesetz - BankKfm/KfrAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau
Anlage II (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau
- Zeitliche Gliederung -
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau
- Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 57 - 58)
- A.
- B.
1. Ausbildungsjahr
- 3.1
- Kontoführung,
- 2.
- Markt- und Kundenorientierung,
- 6.1
- Rechnungswesen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Organisation,
- 1.2
- Personalwesen und Berufsbildung, Lernziele a, c bis h,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.2
- Nationaler Zahlungsverkehr,
- 2.
- Markt- und Kundenorientierung,
- 6.1
- Rechnungswesen
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.1
- Anlage auf Konten
- 2.
- Markt- und Kundenorientierung,
- 6.1
- Rechnungswesen
- 2. Ausbildungsjahr
- 4.2
- Anlage in Wertpapieren,
- 6.2
- Steuerung
- 2.
- Markt- und Kundenorientierung,
- 6.1
- Rechnungswesen
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.3
- Anlage in anderen Finanzprodukten
- 2.
- Markt- und Kundenorientierung,
- 6.1
- Rechnungswesen
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 5.1
- Standardisierte Privatkredite
- 2.
- Markt- und Kundenorientierung,
- 6.1
- Rechnungswesen
- 3. Ausbildungsjahr
- 5.2
- Baufinanzierung,
- 5.3
- Firmenkredite und
- 1.2
- Personalwesen und Berufsbildung, Lernziele b und i,
- 2.
- Markt- und Kundenorientierung,
- 6.
- Rechnungswesen und Steuerung
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.3
- Internationaler Zahlungsverkehr
- 2.
- Markt- und Kundenorientierung,
- 6.
- Rechnungswesen und Steuerung
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse von mindestens zwei der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Kontoführung,
- 4.
- Geld- und Vermögensanlage,
- 5.
- Kreditgeschäft
- 2.
- Markt- und Kundenorientierung,
- 6.
- Rechnungswesen und Steuerung
















