Gesetz - BauStiftG
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung
Unter dem Namen "Bundesstiftung Baukultur" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam errichtet.

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