Gesetz - BauStiftG
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
§ 9 Satzung
Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen wird. Satzungsänderungen bedürfen ebenfalls der Mehrheit der Mitglieder des Stiftungsrats.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet