Gesetz - BauStiftG
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"
§ 9 Satzung
Die Stiftung gibt sich eine Satzung, die vom Stiftungsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen wird. Satzungsänderungen bedürfen ebenfalls der Mehrheit der Mitglieder des Stiftungsrats.
















