Gesetz - BBankLV
Bundesbanklaufbahnverordnung - BBankLV
§ 4 Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.
















