Gesetz - BauGB
Baugesetzbuch
§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung im Umlegungsverfahren und bei vorzeitiger Besitzeinweisung
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen
1.
den Umlegungsbeschluss nach § 47 Abs. 1,
2.
die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Abs. 1 sowie
3.
die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116
hat keine aufschiebende Wirkung. § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung ist entsprechend anzuwenden.

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