Gesetz - BBKG
Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
§ 1 Errichtung des Bundesamtes
Der Bund errichtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern.
















