Gesetz - BBVAnpG 91
Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 - BBVAnpG 91
§ 3 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Die auf Artikel 1 §§ 3 und 4, Artikel 2 § 2 und Artikel 10 § 1 beruhenden Teile der dort geänderten Verordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung in Verbindung mit dieser Vorschrift durch Verordnung geändert oder aufgehoben werden.

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