Gesetz - BBVLG 1975
Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit - Art. VI Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) -

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet