Gesetz - BDO§35DeutschePostAGAnO 1999
Anordnung zur Übertragung der Befugnisse der Einleitungsbehörde im Sinne des § 35 der Bundesdisziplinarordnung im Bereich der Deutschen Post AG
II.
Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft.

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