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Gesetz - BDSG
Bundesdatenschutzgesetz
Erster Abschnitt
-
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
-
§ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
-
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
-
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
-
§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
-
§ 4a Einwilligung
-
§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
-
§ 4c Ausnahmen
-
§ 4d Meldepflicht
-
§ 4e Inhalt der Meldepflicht
-
§ 4f Beauftragter für den Datenschutz
-
§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
-
§ 5 Datengeheimnis
-
§ 6 Rechte des Betroffenen
-
§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung
-
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
-
§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
-
§ 7 Schadensersatz
-
§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
-
§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
-
§ 9a Datenschutzaudit
-
§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
-
§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
-
§ 12 Anwendungsbereich
-
§ 13 Datenerhebung
-
§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
-
§ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
-
§ 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
-
§ 17
-
§ 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
Zweiter Unterabschnitt
-
§ 19 Auskunft an den Betroffenen
-
§ 19a Benachrichtigung
-
§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
-
§ 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Unterabschnitt
-
§ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-
§ 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-
§ 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-
§ 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
-
§ 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Dritter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
-
§ 27 Anwendungsbereich
-
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
-
§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
-
§ 28b Scoring
-
§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
-
§ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
-
§ 30a Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
-
§ 31 Besondere Zweckbindung
-
§ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
Zweiter Unterabschnitt
-
§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen
-
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
-
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Dritter Unterabschnitt
-
§§ 36 und 37 (weggefallen)
-
§ 38 Aufsichtsbehörde
-
§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
Vierter Abschnitt
-
§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
-
§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
-
§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
-
§ 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
-
§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
Fünfter Abschnitt
-
§ 43 Bußgeldvorschriften
-
§ 44 Strafvorschriften
Sechster Abschnitt
-
§ 45 Laufende Verwendungen
-
§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen
-
§ 47 Übergangsregelung
-
§ 48 Bericht der Bundesregierung
-
Anlage (zu § 9 Satz 1)
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Wiederholung
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Frau
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Nachname
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