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Gesetz - BeamtVG
Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG
Abschnitt I
-
§ 1 Geltungsbereich
-
§ 1a Lebenspartnerschaft
-
§ 2 Arten der Versorgung
-
§ 3 Regelung durch Gesetz
Abschnitt II
-
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
-
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
-
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
-
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
-
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
-
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
-
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
-
§ 11 Sonstige Zeiten
-
§ 12 Ausbildungszeiten
-
§ 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
-
§ 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
-
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
-
§ 14 Höhe des Ruhegehalts
-
§ 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
-
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
-
§ 15a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
Abschnitt III
-
§ 16 Allgemeines
-
§ 17 Bezüge für den Sterbemonat
-
§ 18 Sterbegeld
-
§ 19 Witwengeld
-
§ 20 Höhe des Witwengeldes
-
§ 21 Witwenabfindung
-
§ 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
-
§ 23 Waisengeld
-
§ 24 Höhe des Waisengeldes
-
§ 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
-
§ 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
-
§ 27 Beginn der Zahlungen
-
§ 28 Witwerversorgung
Abschnitt IV
-
§ 29 Zahlung der Bezüge
Abschnitt V
-
§ 30 Allgemeines
-
§ 31 Dienstunfall
-
§ 31a Einsatzversorgung
-
§ 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
-
§ 33 Heilverfahren
-
§ 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
-
§ 35 Unfallausgleich
-
§ 36 Unfallruhegehalt
-
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
-
§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
-
§ 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
-
§ 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
-
§ 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
-
§ 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
-
§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
-
§ 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
-
§ 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen
-
§ 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
-
§ 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
-
§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
-
§ 46a (weggefallen)
Abschnitt VI
-
§ 47 Übergangsgeld
-
§ 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
-
§ 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Abschnitt VII
-
§ 49 Versorgungsauskunft und Zahlung der Versorgungsbezüge
-
§ 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
-
§ 50a Kindererziehungszuschlag
-
§ 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
-
§ 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
-
§ 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
-
§ 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
-
§ 50f Abzug für Pflegeleistungen
-
§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
-
§ 52
-
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
-
§ 53a (weggefallen)
-
§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
-
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
-
§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
-
§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
-
§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
-
§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
-
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
-
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
-
§ 62 Anzeigepflicht
-
§ 62a Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
-
§ 63 Anwendungsbereich
Abschnitt VIII
-
§ 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
-
§ 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Abschnitt IX
-
§ 66 Beamte auf Zeit
-
§ 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
-
§ 68 Ehrenbeamte
Abschnitt X
-
§ 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
-
§ 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
-
§ 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
-
§ 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
-
§ 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
-
§ 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
-
§ 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
-
§ 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
-
§ 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
-
§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
Abschnitt XI
-
§ 70 Allgemeine Anpassung
-
§ 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
-
§ 72 (weggefallen)
-
§§ 73 bis 76 (weggefallen)
Abschnitt XII
Abschnitt XIII
-
§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
-
§ 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
-
§ 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
-
§ 86 Hinterbliebenenversorgung
-
§ 87 Unfallfürsorge
-
§ 88 Abfindung
-
§ 89 (weggefallen)
-
§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
-
§ 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
Abschnitt XIV
Abschnitt XV
-
§ 105 Außerkrafttreten
-
§ 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
-
§ 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
-
§ 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
-
§ 107b Verteilung der Versorgungslasten
-
§ 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
-
§ 108 Anwendungsbereich in den Ländern
-
§ 109
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1142)
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