Gesetz
Art 12 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:
1.
2.
3.
mit Wirkung vom 1. Mai 1992 Artikel 10,
4.
5.

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