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Gesetz - BEEG
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG
Abschnitt 1
-
§ 1 Berechtigte
-
§ 2 Höhe des Elterngeldes
-
§ 2a Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
-
§ 2b Bemessungszeitraum
-
§ 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit
-
§ 2d Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit
-
§ 2e Abzüge für Steuern
-
§ 2f Abzüge für Sozialabgaben
-
§ 3 Anrechnung von anderen Einnahmen
-
§ 4 Bezugszeitraum
-
§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen
-
§ 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit
-
§ 7 Antragstellung
-
§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen
-
§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers
-
§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
-
§ 11 Unterhaltspflichten
-
§ 12 Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel
-
§ 13 Rechtsweg
-
§ 14 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 2
-
§ 15 Anspruch auf Elternzeit
-
§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
-
§ 17 Urlaub
-
§ 18 Kündigungsschutz
-
§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit
-
§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte
-
§ 21 Befristete Arbeitsverträge
Abschnitt 3
-
§ 22 Bundesstatistik
-
§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
-
§ 24 Übermittlung von Tabellen mit statistischen Ergebnissen durch das Statistische Bundesamt
-
§ 24a Übermittlung von Einzelangaben durch das Statistische Bundesamt
-
§ 25 Bericht
-
§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches
-
§ 27 Übergangsvorschrift
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