Gesetz - BehWerkPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
§ 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2001 in Kraft.

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