Gesetz - BehWerkPrZustV
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet