Gesetz - BerRehaG
Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG
§ 21 Inhalt des Antrags
Der Antrag soll enthalten
1.
Angaben zur Person,
2.
Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang,
3.
eine Darstellung der Verfolgung,
4.
Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf,
5.
die Angabe von Beweismitteln sowie
6.
eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat.

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