Gesetz - 6. BesÄndG
Sechstes Besoldungsänderungsgesetz - 6. BesÄndG
§ 4 Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamter
Der Familienzuschlag nach Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2002 für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 106,39 Euro erhöht.

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