Gesetz - BesÜV2Bek 1994-09-10
Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
Anlage IC (Anlage IX des BBesG)
Gültig ab 1. Oktober 1994 nur für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 sowie für die Bundesbesoldungsordnungen B, C und R
(Inhalt: Nicht erfaßte Tabelle,
Fundstelle: BGBl. I 1994, 2581 - 2583)

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