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Gesetz - BeschussV
Beschussverordnung - BeschussV
Abschnitt 1
-
§ 1 Prüfverfahren
-
§ 2 Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern
-
§ 3 Mindestzustand des Prüfgegenstandes
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§ 4 Zurückweisung vom Beschuss
-
§ 5 Instandsetzungsbeschuss
-
§ 6 Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung
Abschnitt 2
-
§ 7 Antragsverfahren
-
§ 8 Überlassung von Prüfhilfsmitteln
-
§ 9 Aufbringen der Prüfzeichen
-
§ 10 Bescheinigung über das Beschussverfahren
Abschnitt 3
-
§ 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate
-
§ 12 Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
-
§ 13 Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
-
§ 14 Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
-
§ 15 Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
-
§ 16 Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
-
§ 17 Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
Abschnitt 4
-
§ 18 Antragsverfahren
-
§ 19 Zuständigkeit und Zulassungsbescheid
-
§ 20 Zulassungszeichen
-
§ 21 Bekanntmachungen
Abschnitt 5
-
§ 22 Periodische Fabrikationskontrollen für Schussapparate und Einsteckläufe
-
§ 23 Überprüfung im Einzelfall
-
§ 24 Wiederholungsprüfung betriebener Schussapparate
-
§ 25 Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen
Abschnitt 6
-
§ 26 Zulässige und nicht zulässige Munition
-
§ 27 Abweichungen von den Maßtafeln
Abschnitt 7
-
§ 28 Begriffsbestimmungen
-
§ 29 Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
-
§ 30 Antragsverfahren
-
§ 31 Prüfmethoden
-
§ 32 Form der Zulassung
-
§ 33 Fabrikationskontrolle
-
§ 34 Behördliche Kontrollen
-
§ 35 Überprüfung im Einzelfall
-
§ 36 Bekanntmachung
-
§ 37 Ausnahmen
Abschnitt 8
-
§ 38 Verpackung von Munition
-
§ 39 Kennzeichnung der Verpackungen und Munition
-
§ 40 Lagerung von Munition
Abschnitt 9
-
§ 41 Beschussrat
Abschnitt 10
-
§ 42 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
-
Schlussformel
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Anlage I Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
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Anlage II Beschusszeichen, Prüfzeichen
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Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
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Anlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
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Anlage V Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
-
Anlage VI Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse
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