Gesetz - BeschV
Beschäftigungsverordnung - BeschV
§ 3b Fachkräfte mit inländischem Hochschulabschluss
Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung an Fachkräfte mit einem inländischen Hochschulabschluss.

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