Gesetz - 3. BetrAVStatVO
3. Betriebliche Altersversorgungsstatistikverordnung - 3. BetrAVStatVO
§ 4 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
1.
Name und Anschrift des Unternehmens,
2.
Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.

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