Gesetz - 3. BetrAVStatVO
3. Betriebliche Altersversorgungsstatistikverordnung - 3. BetrAVStatVO
§ 8 Berlin-Klausel
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Bundesstatistikgesetzes auch im Land Berlin.

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