Gesetz - BetrVGDV1WO
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO)
§ 41 Berechnung der Fristen
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.
















