Gesetz - BetTerAusbV
Betonbauteil- und Terrazzoherstellungs-Ausbildungsverordnung - BetTerAusbV
Anlage (zu § 6)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Betonstein- und Terrazzohersteller/zur Betonstein- und Terrazzoherstellerin, zum Betonfertigteilbauer/zur Betonfertigteilbauerin
(Fundstelle: BGBl. I 1985, 1909 - 1914)

Abschnitt I: Berufliche Grundbildung
Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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1Berufsbildung (§ 5 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung erklärenwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs (§ 5 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
c)Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben
3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 5 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 5 Nr. 4)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
b)Verhaltensweisen bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
c)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
d)Vorschriften aus Umweltschutzgesetzen, soweit sie den Tätigkeitsbereich betreffen, nennen
e)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen (§ 5 Nr. 5)a)Zeichengeräte handhaben
b)Skizzen und Zeichnungen normgerecht anfertigen
c)Stücklisten erstellen
d)Pläne, Zeichnungen und Stücklisten lesen
e)technische Tabellen, Handbücher, Richtlinien und Merkblätter anwenden
f)Zeichnungsmaße maßstabsgerecht übertragen
6Be- und Verarbeiten von Holz (§ 5 Nr. 6)a)die wichtigsten Werkzeuge zur Holzbearbeitung unterscheiden und deren Wirkungsweise erläutern10  
b)Werkzeuge instand halten
c)Holzarten unterscheiden und entsprechend ihrer Verwendung auswählen
d)einfache Meß-, Schneid-, Hobel-, Stemm- und Bohrarbeiten durchführen
e)das Schwinden und Quellen des Holzes erläutern
f)Holz lagern und stapeln
g)Holzwerkstoffe, insbesondere Tischler-, Furnier-, Span-, Faser- und Verbundplatten nach Norm bezeichnen und deren Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten nennen
h)einfache Holzverbindungen aus Vollholz herstellen
i)einfache Schalungen und Formen herstellen
7Be- und Verarbeiten von künstlichen Steinen, Herstellen von Putz (§ 5 Nr. 7)a)Werkzeuge für die Be- und Verarbeitung von Steinen und Platten benennen und den entsprechenden Tätigkeiten zuordnen10  
b)Arten, Eigenschaften und Formate von künstlichen Bausteinen nennen
c)einfache Bauteile mit künstlichen Steinen herstellen
d)Wandfläche verfugen
e)Mörtelgruppen nennen
f)Grundregeln der Putzhaftung erläutern
g)wichtige Putzarten unterscheiden
h)Putz- und Mauermörtel herstellen
i)einfache Putzarbeiten durchführen
8Verlegen von Platten und Fliesen (§ 5 Nr. 8)a)Arten und Eigenschaften von Platten und Fliesen nennen5  
b)einfache Verlegearbeiten mit Platten und Fliesen durchführen
c)Platten und Fliesen bearbeiten
9Be- und Verarbeiten von Kunststoffen (§ 5 Nr. 9)a)Werkzeuge für die Kunststoffbe- und Verarbeitung nennen9  
b)Arten und Eigenschaften der Kunstharze und der Kunststoffe nennen
c)Kunstharze und Kunststoffe lagern
d)Kunststoffhalbzeuge formen, kleben und schweißen
e)Kunststoffhalbzeuge sägen, bohren und schneiden
f)Kunstharze verarbeiten
10Herstellen von Beton (§ 5 Nr. 10)a)Zementarten, -festigkeits-klassen und -bezeichnungen nennen9  
b)Arten und Eigenschaften der Zuschläge beschreiben
c)Kornzusammensetzung der Zuschläge ermitteln
d)Betonmischungen herstellen
e)Zweck von Prüfkörpern nennen
11Herstellen von Schalungen und Formen (§ 5 Nr. 11)a)Materialien für die Schalungs- und Formenherstellung nennen1  
b)Grundregeln des Schalungs- und Formenbaus beschreiben
12Herstellen und Einbauen von Bewehrungen (§ 5 Nr. 12)a)Arten, Eigenschaften und Verwendung der Betonstähle nennen4  
b)Metalle sägen, feilen, bohren und verschrauben
13Herstellen von Betonbauteilen (§ 5 Nr. 13)a)Arten von Betonfertigteilen, Betonwerkstein und Betonwaren nennen1  
b)Lage der Bewehrung in Stahlbetonbauteilen erläutern
14Herstellen von Dämmungen (§ 5 Nr. 14) Arten und Eigenschaften von Dämmstoffen beschreiben1  
15Herstellen, Transportieren, Montieren und Verlegen von Betonfertigteilen (§ 5 Nr. 16)a)Arten der Gerüste nennen2  
b)einfache Gerüste aufstellen und abbauen
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung
1Herstellen von Beton (§ 5 Nr. 10)a)Geräte und Maschinen zur Betonherstellung beschreiben, warten und bedienen 4 
b)Sieblinie erstellen
c)Zusatzmittel und Zusatzstoffe nennen sowie deren Eigenschaften und Verwendung beschreiben
d)Bedeutung des Wasserzementwertes für die Betoneigenschaften erläutern
e)Betonkonsistenz ermitteln 6 
f)Bedeutung der Konsistenz für die Betonverarbeitung beschreiben
g)Prüfkörper herstellen
h)Leicht-, Normal- und Schwerbeton sowie Beton mit besonderen Eigenschaften herstellen  12
2Herstellen von Schalungen und Formen (§ 5 Nr. 11)a)Schalungen und Formen für Betonbauteile herstellen 10 
b)Schalungs- und Formenteile säubern, lagern und warten
3Herstellen und Einbauen von Bewehrungen (§ 5 Nr. 12)a)Aufgabe der Bewehrung im Spannbeton erläutern 10 
b)Vorschriften aus geltenden Normen über Betondeckung, Stahlabstände, Endhaken und Aufbiegungen nennen
c)Stähle schneiden und biegen
d)Stähle flechten und verlegen
4Herstellen von Betonbauteilen (§ 5 Nr. 13)a)Sichtbetonoberflächen herstellen 2 
b)Betonwaren herstellen 8 
c)Betonwerkstein mit besonders gestalteter Oberfläche herstellen
d)Stahlbetonfertigteile herstellen
e)Verankerungen und Verbindungsteile einbauen  6
f)Betonbauteile entschalen, nachbehandeln, prüfen und kennzeichnen 4 
5Herstellen von Dämmungen (§ 5 Nr. 14)a)Aufgabe von Schall- und Wärmedämmschichten in Bauteilen beschreiben 4 
b)Schall- und Wärmedämmstoffe einbauen
6Herstellen und Behandeln von Oberflächen (§ 5 Nr. 15)a)Waschbetonoberflächen herstellen 4 
b)Oberflächen steinmetzmäßig bearbeiten  12
c)Oberflächen schleifen und polieren
d)Oberflächen sandstrahlen und flammstrahlen
e)Oberflächen hydrophobieren und fluatieren
7Herstellen, Transportieren, Montieren und Verlegen von Betonfertigteilen (§ 5 Nr. 16)a)Betonfertigteile transportieren, lagern und verladen  8
b)Betonfertigteile einmessen und montieren
c)Betonfertigteile verlegen und einbauen
Abschnitt III: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwerpunkten
 Schwerpunkt A Betonstein und Terrazzo  14
Herstellen und Behandeln von Oberflächen (§ 5 Nr. 15)a)Naturwerkstein sägen und nachbearbeiten
b)Naturwerkstein verlegen
c)Arten von Terrazzoböden beschreiben
d)Terrazzoböden herstellen
 Schwerpunkt B Betonfertigteilbau  14
Herstellen, Transportieren, Montieren und Verlegen von Betonfertigteilen (§ 5 Nr. 16)a)Spannbetonbauweisen beschreiben
b)Spannbetonfertigteile herstellen
c)Spannbetonfertigteile transportieren, einbauen und verankern

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