Gesetz - BewachV
Bewachungsverordnung - BewachV
Anlage 2 (zu § 4)
Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Bewachungsgewerbetreibende (80 Unterrichtsstunden)
Sachgebiete für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe Bewachungsgewerbetreibende (80 Unterrichtsstunden)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 1385
- 1.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
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- Aufgaben sowie Abgrenzung der Tätigkeit von Bewachungsunternehmen zu den Aufgaben der Polizei- und Ordnungsbehörden
- -
- Pflichten der Unternehmer nach
- o
- §§ 14, 34a GewO
- o
- der Bewachungsverordnung
- o
- dem Bundesdatenschutzgesetz
insgesamt etwa 20 Unterrichtsstunden - 2.
- Bürgerliches Gesetzbuch
- -
- Notwehr (§ 227 BGB), Notstand (§§ 228, 904 BGB), Selbsthilfe (§§ 229, 859 BGB), verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), Haftungs- und Deliktsrecht (§§ 823ff. BGB), Eigentum und Besitz (§§ 903, 854 BGB), Schikaneverbot (§ 226 BGB), wobei Abgrenzungsfragen zu den einschlägigen Vorschriften des StGB (§§ 32 bis 35) aufgezeigt werden
insgesamt etwa 6 Unterrichtsstunden - 3.
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Verteidigungswaffen
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- einzelne Straftatbestände (z.B. § 123, §§ 185ff., §§ 223ff., § 239, § 240, §§ 244ff. StGB)
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- vorläufige Festnahme (§ 127 StPO)
- -
- Umgang mit Verteidigungswaffen (Schusswaffen, Schlagstöcke, Sprays usw.)
insgesamt etwa 10 Unterrichtsstunden - 4.
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (BVG C 7)insgesamt etwa 14 Unterrichtsstunden
- 5.
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
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- Selbstwertgefühl (Voraussetzungen für richtigen Umgang mit sich selbst und seinen Mitmenschen)
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- Übersteigerte Selbstwert-/Minderwertigkeitsgefühle (Ursachen und Maßstabsverlust)
- -
- Konflikt/Stress (Entstehung, Konfliktebenen, schwierige Situationen, Lösungshilfen)
- -
- Richtiges Ansprechen und Führung im Gespräch (Grundregeln für richtiges/falsches Verhalten)
insgesamt etwa 20 Unterrichtsstunden - 6.
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
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- Mechanische Sicherungstechnik
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- Gefahrenmeldeanlagen; Alarmverfolgung
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- Brandschutz
insgesamt etwa 10 Unterrichtsstunden
















