Gesetz - BewachV
Bewachungsverordnung - BewachV
§ 4 Anforderungen
Die Unterrichtung umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
1.
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
2.
Bürgerliches Gesetzbuch,
3.
Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
4.
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
5.
Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen und
6.
Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Bei der Unterrichtung von Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind die Sachgebiete der Anlage 2 und bei denjenigen der Nummer 4 die Sachgebiete der Anlage 3 zugrunde zu legen.

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