Gesetz - BewachV
Bewachungsverordnung - BewachV
§ 4 Anforderungen
Die Unterrichtung umfasst für alle Arten des Bewachungsgewerbes insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
- 2.
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- 3.
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- 4.
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
- 5.
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen und
- 6.
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.