Gesetz - BewG§55Abs3/4DV
Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 3 und 4 des Bewertungsgesetzes
§ 4
Die in dieser Verordnung genannten Beträge in Deutscher Mark gelten nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgrößen fort.

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