Gesetz - 1. BezAnpÜÄndV
Erste Bezügeanpassungsübergangs-Änderungsverordnung - 1. BezAnpÜÄndV
§ 1 Voraussetzungen
Eine einmalige Zahlung nach § 2 erhalten die am 1. Mai 1992 vorhandenen Empfänger von Bezügen nach Artikel 1 § 2 der Ersten Bezügeanpassungs-Übergangsverordnung, die für die Monate Januar bis April 1992 Bezüge aus einem hauptberuflichen Dienstverhältnis erhalten haben.

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