Gesetz - BGenTGKostV
Bundeskostenverordnung zum Gentechnikgesetz
§ 5 Sonstige Gebühren
Bei anderen Amtshandlungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für
1. | nicht einfache schriftliche Auskünfte | 50 bis 100 Euro, |
2. | Bescheinigungen und Beglaubigungen | 12,50 bis 150 Euro. |