Gesetz - BGenTGKostV
Bundeskostenverordnung zum Gentechnikgesetz
§ 5 Sonstige Gebühren
Bei anderen Amtshandlungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für
1.nicht einfache schriftliche Auskünfte50 bis 100 Euro,
2.Bescheinigungen und Beglaubigungen12,50 bis 150 Euro.

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