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Gesetz - BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG
Erster Teil
-
§ 1 Zweck des Gesetzes
-
§ 2 Geltungsbereich
-
§ 3 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Erster Abschnitt
-
§ 4 Genehmigung
-
§ 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
-
§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen
-
§ 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
-
§ 8 Teilgenehmigung
-
§ 8a Zulassung vorzeitigen Beginns
-
§ 9 Vorbescheid
-
§ 10 Genehmigungsverfahren
-
§ 10a (weggefallen)
-
§ 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
-
§ 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
-
§ 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
-
§ 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
-
§ 14a Vereinfachte Klageerhebung
-
§ 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
-
§ 15a (weggefallen)
-
§ 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
-
§ 17 Nachträgliche Anordnungen
-
§ 18 Erlöschen der Genehmigung
-
§ 19 Vereinfachtes Verfahren
-
§ 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
-
§ 21 Widerruf der Genehmigung
Zweiter Abschnitt
-
§ 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
-
§ 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
-
§ 24 Anordnungen im Einzelfall
-
§ 25 Untersagung
Dritter Abschnitt
-
§ 26 Messungen aus besonderem Anlass
-
§ 27 Emissionserklärung
-
§ 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
-
§ 29 Kontinuierliche Messungen
-
§ 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
-
§ 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
-
§ 31 Auskunft über ermittelte Emissionen und Immissionen
-
§ 31a (weggefallen)
Dritter Teil
Erster Abschnitt
-
§ 32 Beschaffenheit von Anlagen
-
§ 33 Bauartzulassung
-
§ 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
-
§ 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
-
§ 36 Ausfuhr
-
§ 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
Zweiter Abschnitt
-
§ 37a Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung
-
§ 37b Begriffsbestimmung, Anforderungen an Biokraftstoffe
-
§ 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten
-
§ 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen
-
§ 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
-
§ 37f Pflichten der Bundesregierung
Vierter Teil
-
§ 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
-
§ 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
-
§ 40 Verkehrsbeschränkungen
-
§§ 40a bis 40e (weggefallen)
-
§ 41 Straßen und Schienenwege
-
§ 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
-
§ 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung
Fünfter Teil
-
§ 44 Überwachung der Luftqualität
-
§ 45 Verbesserung der Luftqualität
-
§ 46 Emissionskataster
-
§ 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit
-
§ 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
Sechster Teil
-
§ 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils
-
§ 47b Begriffsbestimmungen
-
§ 47c Lärmkarten
-
§ 47d Lärmaktionspläne
-
§ 47e Zuständige Behörden
-
§ 47f Rechtsverordnungen
Siebenter Teil
-
§ 48 Verwaltungsvorschriften
-
§ 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
-
§ 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 49 Schutz bestimmter Gebiete
-
§ 50 Planung
-
§ 51 Anhörung beteiligter Kreise
-
§ 51a Kommission für Anlagensicherheit
-
§ 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
-
§ 52 Überwachung
-
§ 52a Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
-
§ 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
-
§ 54 Aufgaben
-
§ 55 Pflichten des Betreibers
-
§ 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
-
§ 57 Vortragsrecht
-
§ 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
-
§ 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
-
§ 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
-
§ 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
-
§ 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
-
§ 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
-
§ 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
-
§ 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
-
§ 61 (weggefallen)
-
§ 62 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 62a (weggefallen)
-
§§ 63 bis 65 (weggefallen)
Achter Teil
-
§ 66 Fortgeltung von Vorschriften
-
§ 67 Übergangsvorschrift
-
§ 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
-
§§ 68 bis 72 (weggefallen)
-
§ 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
-
Anlage (zu § 3 Abs. 6)
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