Gesetz - 39. BImSchV
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
Anlage 6 (zu den §§ 1, 16 und 19)
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1086 - 1087)

A.
Referenzmessmethoden
1.
Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration
Als Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration gilt die Methode, die in DIN EN 14212:2005 (Juni 2005) „Luftqualität – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Schwefeldioxid mit Ultraviolett-Fluoreszenz“ beschrieben ist.
2.
Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden
Als Referenzmethode zur Messung von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden gilt die Methode, die in DIN EN 14211:2005 (Juni 2005) „Luftqualität – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz“ beschrieben ist.
3.
Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Blei
Als Referenzmethode zur Probenahme von Blei gilt die in Nummer 4 beschriebene Methode. Als Referenzmethode zur Messung der Bleikonzentration gilt die Methode, die in DIN EN 14902:2005 (Oktober 2005) „Außenluftbeschaffenheit – Standardisiertes Verfahren zur Bestimmung von Pb/Cd/As/Ni als Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubes“ beschrieben ist.
4.
Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM10
Als Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM10 gilt die Methode, die in DIN EN 12341:1999 (März 1999) „Luftbeschaffenheit – Ermittlung der PM10-Fraktion von Schwebstaub – Referenzmethode und Feldprüfverfahren zum Nachweis der Gleichwertigkeit von Messverfahren und Referenzmessmethode“ beschrieben ist.
5.
Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5
Als Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5 gilt die Methode, die in DIN EN 14907:2005 (November 2005) „Luftbeschaffenheit – Gravimetrisches Standardmessverfahren für die Bestimmung der PM2,5-Massenfraktion des Schwebstaubs“ beschrieben ist.
6.
Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol
Als Referenzmethode für die Messung der Benzolkonzentration gilt die Methode, die in DIN EN 14662:2005 (August 2005) „Luftbeschaffenheit – Standardverfahren zur Bestimmung von Benzolkonzentrationen (Teile 1, 2 und 3)“ beschrieben ist.
7.
Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration
Als Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration gilt die Methode, die in DIN EN 14626:2005 (Juli 2005) „Luftqualität – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Kohlenmonoxid mit nicht-dispersiver Infrarot-Photometrie“ beschrieben ist.
8.
Referenzmethoden für die Messung der Ozonkonzentration
Als Referenzmethode für die Messung der Ozonkonzentration gilt die Methode, die in DIN EN 14625:2005 (Juli 2005) „Luftqualität – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Ozon mit Ultraviolett-Photometrie“ beschrieben ist.
B.
Nachweis der Gleichwertigkeit
Sollen andere Methoden angewendet werden, muss dokumentiert werden, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit den unter Abschnitt A genannten Methoden erzielt werden. Bei Partikeln kann eine andere Methode angewendet werden, wenn dokumentiert wird, dass diese einen konstanten Bezug zur Referenzmethode aufweist. In diesem Fall müssen die mit dieser Methode erzielten Ergebnisse korrigiert werden, damit diese den Ergebnissen entsprechen, die bei der Anwendung der Referenzmethode erzielt worden wären.
C.
Normzustand
Beim Volumen gasförmiger Schadstoffe ist als Normzustand eine Temperatur von 293 Kelvin und ein atmosphärischer Druck von 101,3 Kilopascal zu Grunde zu legen. Bei Partikeln und in Partikeln zu analysierenden Stoffen (zum Beispiel Blei) werden für die Angabe des Probenvolumens die Umgebungsbedingungen Lufttemperatur und Luftdruck am Tag der Messungen zu Grunde gelegt.
D.
Neue Messeinrichtungen
Alle zur Durchführung dieser Richtlinie erworbenen neuen Messeinrichtungen müssen ab dem 11. Juni 2010 der Referenzmethode oder einer gleichwertigen Methode entsprechen.
Alle bei ortsfesten Messungen verwendeten Messeinrichtungen müssen ab dem 11. Juni 2013 der Referenzmethode oder einer gleichwertigen Methode entsprechen.
E.
Gegenseitige Anerkennung der Daten
Bei der im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführten Prüfung, ob die Messeinrichtungen die Leistungsanforderungen der in Abschnitt A aufgeführten Referenzmethoden erfüllen, akzeptieren die in § 30 genannten zuständigen Behörden und Stellen die Prüfberichte, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Laboratorien erstellt wurden, die nach der Norm DIN/EN/ISO/IEC 17025:2005 zur Durchführung der betreffenden Prüfungen zugelassen sind.

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