Gesetz - BinSchAbgasV
Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung - BinSchAbgasV
§ 3 Zuständige Behörde und Aufgaben
Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest als zuständige Behörde
- 1.
- überprüft die Konformität der Produktion und
- 2.
- erteilt, ändert und entzieht die Typgenehmigung
















