Gesetz - BinSchEO
Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen
§ 12 Vorläufige Eichbescheinigung
Auf Antrag kann eine auf höchstens 6 Monate befristete Bescheinigung über das vorläufige Eichergebnis ausgestellt werden, und zwar
- 1.
- bei Verfahren nach dem zweiten Abschnitt entsprechend dem Muster der Anlage 6;
- 2.
- bei Verfahren nach dem dritten Abschnitt entsprechend dem Muster der Anlage 7.
















