Gesetz - BinSchSprFunkV
Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt
1.
den mobilen UKW-Sprechfunkdienst bei Schiffsfunkstellen auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4;
2.
den Erwerb eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)).

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