Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 11.04 Fahrgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt
1.im Schleusenkanal Gerlachshausen7 km/h,
2.auf der Strecke von der Abzweigung des Main-Donau-Kanals bis oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Hallstadt15 km/h,
3.im Wehrarm Volkach (Mainschleife)10 km/h.

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