Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 14.11 Schifffahrt bei Hochwasser
Auf dem Griethauser Altrhein ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Emmerich 810 cm erreicht oder überschritten hat.

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