Gesetz - BinSchStrO
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
§ 15.30 Schließung des Sperrtors bei Artlenburg (Elbe-Seitenkanal)
Das Sperrtor bei Artlenburg wird geschlossen, wenn der Wasserstand der Elbe am Pegel Hohnstorf 840 cm erreicht oder überschritten hat.
















